Familienschutz ist nicht teuer

7.08.2015

Ich hätte nie geglaubt, dass so etwas passiert – und war mir vorher eigentlich sicher, beim Familienschutz an alles gedacht zu haben. Wer Kinder hat, wird schon oft so oder so ähnlich gedacht haben! Gerade weil Kinder immer wieder überraschendes tun, ist eine Privathaftpflichtversicherung für Familien unerlässlich. Im Regelfall ist die ganze Familie mitversichert. Auch unverheiratete, volljährige Kinder, die sich noch in der Schul- oder einer unmittelbar daran anschließenden beruflichen Erstausbildung befinden, genießen diesen Familienschutz.

Kinder sind über die Privathaftpflicht der Eltern eigentlich automatisch mitversichert. Doch mit der Zusage „Das zahlt bestimmt meine Versicherung“ sollten Eltern trotzdem vorsichtig sein. Bei kleinen Kindern besteht große Gefahr, dass die Haftpflicht keine Kosten übernimmt und der Geschädigte auf finanziellen Schaden sitzen bleibt.

Wie kann das sein? Den Grund dafür liefert das Bürgerliche Gesetzbuch: Weil Kinder unter sieben Jahren laut Gesetz „deliktunfähig“ sind, können sie für Schäden, die sie anderen zufügen, nicht haftbar gemacht werden – und auch die Eltern nicht. Im Straßenverkehr gilt das sogar bis zum zehnten Geburtstag. Die unglaubliche Folge: Wo niemand haftbar ist, greift auch keine Haftpflichtversicherung.

Zum Schadensersatz können die Eltern wenn  überhaupt nur dann herangezogen werden, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Das wäre ein Verschulden der Eltern und dann mit der Haftpflichtversicherung abgedeckt.

Kleine Kinder stellen immer mal wieder etwas an, weil sie Situationen nicht richtig einordnen können – und verursachen dabei auch Schäden. Die Frage, ob Erwachsene ihre Aufsichtspflicht erfüllt haben, ist dann immer wieder Sache der Gerichte. Als Geschädigter ist es ärgerlich, wenn sich herausstellt, dass bei Schäden keine Versicherung für den Unfug der Kleinen aufkommt. Und wenn das in der Nachbarschaft passiert, sind die Konsequenzen oft noch weitreichender, weil ein Streit hier noch ganz andere Dimensionen annehmen kann.

Allerdings haben fast alle Versicherungsgesellschaften mittlerweile mindestens einen Tarif im Angebot, bei dem deliktunfähige Kinder ohne Mehrbeitrag mitversichert sind – oft sind das sogenannte Komforttarife für den Familienschutz, Basistarife bieten das in der Regel nicht. Gern beraten wir Sie hier fachkundig!

Oftmals werden Privathaftpflichtversicherungen als Familienschutz auch im Paket mit anderen Sachversicherungen wie bspw. der Hausratversicherung angeboten. Ein Vergleich lohnt sich hierbei immer, denn manche Versicherer bieten bei Verträgen in mehreren Versicherungssparten Rabatte an. Rabatte gibt es auch, wenn man sich für längere Zeit an eine Gesellschaft bindet und beispielsweise einen 5-Jahres-Vertrag abschließt. Außerdem werden Tarife mit Selbstbehalt deutlich günstiger angeboten. Ein Eigenanteil von 150 Euro oder 250 Euro pro Schadensfall wirkt zunächst einmal hoch, entpuppt sich auf die Laufzeit und die Schadenshäufigkeit sowie die dadurch erzielten Einsparungen im Familienschutz herunter gerechnet als sinnvoll.

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