Später Wechsel – Kfz-Versicherung mit Sonderkündigungsrecht
Im November trudeln bei den meisten Versicherten die neuen Beitragsbescheide für Ihre Kfz-Versicherung ein. Wer sich anhand dieser neuen Zahlen für eine andere Versicherung entscheiden möchte, kann dies bis zum Monatsende tun. Stichtag für eine ordentliche Kündigung ist der 30. November.
Versicherte, die jedoch eine Beitragserhöhung erhalten, haben abweichend davon die Möglichkeit innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Beitragserhöhung ein Sonderkündigungsrecht wahrzunehmen. Ein Wechsel der Kfz-Versicherung kann sich dabei in vielen Fällen lohnen. Je nach Fahrverhalten erhält man bei einer anderen Versicherung mehr Leistung fürs gleiche Geld, oder die Beiträge lassen sich reduzieren, etwa weil die jährliche Fahrleistung deutlich niedriger ist, als bislang angeben. Weitere Sparmöglichkeiten ergeben sich zudem, wenn Versicherte mehrere Versicherungsverträge bei einem Versicherer haben oder im Falle von Mitgliedschaften in Automobilclubs, Gewerkschaften, Vereinen oder Verbänden. Auch eine Bahncard oder das Jahresticket vom Nahverkehr können sich kostensenkend auswirken. Ferner lassen sich auch durch eine Änderung bei der Selbstbeteiligung oder Zusatztarifen die Ausgaben für die Kfz-Versicherung reduzieren. (Quelle CASMOS Media GmbH)