Sturm “Niklas” und die Schäden

1.04.2015

Mit Böen von über 150 Stundenkilometern ist “Niklas” in den vergangenen Stunden über Deutschland gezogen. Der bislang schwerste Sturm des Jahres deckte Dächer ab, knickte Bäume um und riss Gerüste mit sich. Die Höhe der Schäden ist derzeit noch nicht zu beziffern. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) rät dazu, nach dem Sturm Dächer und Bäume zu kontrollieren und etwaige Schäden so schnell wie möglich dem Versicherer zu melden.

Dächer und Bäume kontrollieren

Hausbesitzer sollten nach einem Sturm besonders dem Dach ihre Aufmerksamkeit schenken. Ist es beschädigt, verliert es oft nicht nur seine Schutzwirkung gegen Nässe und Kälte. Es kann auch “greifbarer” für Stürme werden, so dass starke Beschädigungen oder der Verlust des Daches die Stabilität des gesamten Bauwerks schwächen oder sogar vollständig zerstören können. Betroffene sollten nach einem Sturm das Dach überprüfen und auf folgendes achten:

  • fehlende oder beschädigte Dachziegel oder -platten und Verankerungen
  • beschädigte oder abgerissene Teile und Risse in der Dachhaut
  • unregelmäßige Kiesschüttung bei Flachdächern
  • abgerissene oder verbogene Dachrinnen und Regenfallrohre oder lose Schneefanggitter
  • Schäden an Schornsteinköpfen, -abdeckungen und -einfassungen
  • schadhafte Befestigungen der Antennenanlagen oder aus der Verankerung gerissene Blitzableiter
  • instabile Befestigungen von Solarmodulen
  • Auch die Bäume im Garten sollten auf Schäden, etwa auf abgeknickte Äste untersucht werden. Wer selbst den Zustand nicht beurteilen kann, sollte einen Fachmann hinzuziehen.
  • Nicht nur das Wohnhaus, sondern auch die Garage, ein Ferienhaus oder im Freien stehende Autos könnten vom Sturm beschädigt sein und sollten umgehend auf etwaige Schäden kontrolliert werden

Was ist im Schadenfall zu tun?

  • Versicherte sind verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Dichten Sie zerstörte Fenster provisorisch ab, um das Eindringen von Regenwasser zu verhindern. Auch sollten herumliegende Teile, wie abgebrochene Äste oder Dachrinnen, weggeräumt werden. Aber: Vermeiden Sie dabei riskante Rettungsversuche, um sich oder Andere nicht zu gefährden.
  • Für eine zügige Regulierung sollten die Schäden so schnell wie möglich der Versicherung gemeldet werden. Mieter sollten sich im Schadenfall unverzüglich an ihren Vermieter wenden. Bevor der Versicherer Schadenersatz leisten kann, müssen Sie eine Übersicht des beschädigten oder zerstörten Eigentums vorlegen. Deshalb: Fotografieren Sie Ihre Einrichtung regelmäßig und heben Sie die Kaufbelege der wichtigsten Anschaffungen sorgfältig auf.
    (Quelle: http://www.gdv.de/2015/04/was-nach-sturm-niklas-zu-tun-ist/)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Verwendung von Cookies
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind notwendig während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Sie akzeptieren unsere Cookies, wenn Sie fortfahren diese Webseite zu nutzen.

Cookie-Einstellungen
Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies und Skripte. Sie haben die Möglichkeit folgende Kategorien zu akzeptieren oder zu blockieren.
Immer akzeptieren
Notwendige Cookies sind für die ordnungsgemäße Funktion der Website erforderlich. Diese Kategorie enthält nur Cookies, die grundlegende Funktionen und Sicherheitsmerkmale der Website gewährleisten. Diese Cookies speichern keine persönlichen Informationen.
NameBeschreibung
PHPSESSID
Anbieter - Typ Cookie Laufzeit Session
Analytische Cookies werden verwendet, um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies helfen bei der Bereitstellung von Informationen zu Metriken wie Besucherzahl, Absprungrate, Ursprung oder ähnlichem.
NameBeschreibung
Performance Cookies sammeln Informationen darüber, wie Besucher eine Webseite nutzen. Beispielsweise welche Seiten Besucher wie häufig und wie lange besuchen, die Ladezeit der Website oder ob der Besucher Fehlermeldungen angezeigt bekommen. Alle Informationen, die diese Cookies sammeln, sind zusammengefasst und anonym - sie können keinen Besucher identifizieren.
NameBeschreibung
_ga
Anbieter Google Inc. Typ Cookie Laufzeit 2 Jahre
_gid
Anbieter Google Inc. Typ Cookie Laufzeit 24 Stunden
Marketing Cookies werden für Werbung verwendet, um Besuchern relevante Anzeigen und Marketingkampagnen bereitzustellen. Diese Cookies verfolgen Besucher auf verschiedenen Websites und sammeln Informationen, um angepasste Anzeigen bereitzustellen.
NameBeschreibung
NID
Anbieter Google Inc. Typ Cookie Laufzeit 24 Stunden
SID
Anbieter Google Inc. Typ Cookie Laufzeit 24 Stunden
Sonstige Cookies müssen noch analysiert werden und wurden noch in keiner Kategorie eingestuft.
NameBeschreibung