Vorsorge mit Notfallkarte

8.06.2014

Ein selbstbestimmtes Leben zu führen gilt in Deutschland als Selbstverständlichkeit. Niemand kann oder will sich vorstellen, dass dies einmal anders sein könnte. Dennoch gehen viele das Risiko ein, im Ernstfall fremdbestimmt leben zu müssen. Manchmal fehlt einfach nur die Information, wie für den Notfall mit Hilfe von Vollmachten und Verfügungen persönliche Dinge geregelt und eine gesetzliche Betreuung verhindert werden kann. Viele glauben, dass in solchen Fällen der Ehepartner oder ein naher Verwandter alle wichtigen Entscheidungen treffen darf. Doch das ist ein weit verbreiteter Irrglaube! Der persönliche Wille ist nicht automatisch rechtsverbindlich festgelegt. Deshalb prüft ein Betreuungsgericht die Einsetzung eines gesetzlichen Betreuers. Dieser „fremde“ Betreuer entscheidet dann z.B. über finanzielle Angelegenheiten oder die Unterbringung in Pflegeeinrichtungen. Deshalb ist es wichtig, den eigenen Willen und die eigenen Wünsche im Vorfeld schriftlich festzulegen und eine Person des Vertrauens zu benennen, die sich darum kümmert. Doch letztendlich können persönliche Vollmachten nur dann ihren Zweck erfüllen, wenn diese im Notfall sofort verfügbar sind. Eine Lagerung zu Hause oder in einem Bankschließfach garantiert dies nicht. Durch Hinterlegung der Verfügungen und Vollmachten bei der Deutsche Vorsorgedatenbank AG wird gewährleistet, dass die Dokumente 24 Stunden täglich sofort verfügbar sind. Auf der persönlichen Notfallkarte sind alle wichtigen Informationen zu vorhandenen Dokumenten, deren Lagerungsort, sowie die Notrufnummer für deren Abruf verzeichnet. Durch die Eintragung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer ist zudem der Zugriff auf die Dokumente auch dann gesichert, wenn die Notfallkarte nicht vorliegt. Somit ist in jedem Fall gewährleistet, dass Krankenhäuser, Ärzte, Gerichte und Bevollmächtigte im Notfall Ihre Verfügungen und Vollmachten einsehen können.
(Quelle CASMOS Media GmbH)

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